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Konkret
Allgemeine Vorgehensweise
Um Ergotherapie zu bekommen benötigen Sie grundsätzlich eine entsprechenden Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt , z.B. Kinderarzt oder Neurologe. Es muß eine entsprechende Indikation im Sinne einer klaren Diagnose wie Schlaganfall oder Wahrnehmungsstörung bestehen. In der Pädiatrie können Kinder auch schon bei bestehendem Verdacht auf beispielsweise eine Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in die ergotherpeutische Praxis überwiesen werden.
Die Behandlung beginnt (wenn nicht schon geschehen) mit einer ausführlichen Anamneseerhebung des Patienten. Hier werden spezielle Funktions- und Entwicklungstests angewendet. Wichtig ist aber auch festzustellen, welchen Status der Patient bezüglich seiner Selbständigkeit hat und welchen Anforderungen er in seinem Alltag gegenübersteht. Dazu gehört die familiäre, häusliche, berufliche bzw. bei Kindern die schulische Situation. Die Untersuchungen ergeben einen Befund, nach dem vom behandelnden Therapeuten ein für den Patienten spezieller Behandlungsplan ausgearbeitet wird.
Darüber hinaus
Natürlich werden mit dem Patienten bzw. seinen Angehörigen (Eltern der Kinder, Pflegende, Lehrer, Erzieher etc.) die Therapieziele und Vorgehensweise der Behandlung besprochen.
Während des therapeutischen Prozesses müssen Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Patienten und der veränderten Situation angepasst werden. Die Behandlung gilt als abgeschlossen, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient bestimmte Handlungskompetenzen erworben hat, manchmal auch ohne, das alle früheren Fertigkeiten wieder erlangt wurden.